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Terms & Conditions

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Vorfunk und Unternehmern (§ 14 BGB) über Beratungs- und Umsetzungsleistungen im Bereich prädiktiver Analytik.

1. Geltungsbereich, Rangfolge

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Vorfunk schriftlich zustimmt. Vorrang haben individuelle Vereinbarungen, danach Angebot/Leistungsbeschreibung, diese AGB, anschließend gesetzliche Regelungen.

2. Leistungsgegenstand

Vorfunk erbringt Analyse-, Beratungs- und Implementierungsleistungen zur Erstellung, Pflege und Operationalisierung von Prognosemodellen einschließlich Berichten, Schnittstellen und Schulungen. Es handelt sich um Dienst- oder Werkleistungen gemäß Vereinbarung. Prognosen sind Wahrscheinlichkeitsaussagen; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

3. Vertragsschluss und Laufzeit

Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, einer Leistungsbeschreibung oder eine schriftliche Beauftragung zustande. Laufzeit, Kündigungsfristen und Verlängerungen richten sich nach dem gewählten Paket (Start/Scale/Enterprise) bzw. dem Rahmenvertrag.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Bereitstellung vollständiger und korrekter Daten, Zugänge und Ansprechpartner.
  • Prüfung und Freigabe von Zwischenständen binnen angemessener Frist.
  • Information über Änderungen der Geschäftsrealität (z. B. Sortimentswechsel, Kampagnen, Preisänderungen), die Prognosen beeinflussen.
  • Einhaltung der Compliance-Vorgaben (insb. Datenschutz) in der eigenen Sphäre.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen und können Mehraufwände auslösen.

5. Leistungsänderungen (Change Requests)

Änderungen des Umfangs sind vor Ausführung schriftlich zu beauftragen. Vorfunk legt Auswirkungen auf Termine und Vergütung offen. Ohne Einigung bleibt es beim bisherigen Leistungsinhalt.

6. Abnahme

Bei werkvertraglichen Leistungen zeigt Vorfunk die Abnahmebereitschaft an. Der Auftraggeber prüft innerhalb der vereinbarten Frist. Fehlen wesentliche Mängel, ist abzunehmen; ansonsten ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Produktive Nutzung gilt als konkludente Abnahme, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • Monatliche Retainer (Start/Scale) im Voraus; Setup-Fee zum Projektstart; Enterprise gemäß Rahmenvertrag.
  • Zahlungsziel 14 Kalendertage. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regeln (§ 286 BGB).
  • Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
  • Reisekosten und Nebenkosten nach Vereinbarung.

8. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an Reports, Exporten und kundenspezifischen Konfigurationen zur internen Verwendung. Methodik, generische Komponenten, Templates und Quellcode verbleiben bei Vorfunk. Eine Weitergabe an Dritte oder Unterlizenzierung bedarf der Zustimmung.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Referenznennungen erfolgen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.

10. Datenschutz

Vorfunk verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Privacy Policy. Soweit Vorfunk als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber bleibt für Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechte in seiner Sphäre verantwortlich.

11. Gewährleistung

Vorfunk erbringt Leistungen nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik. Bei werkvertraglichen Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Geringfügige Abweichungen, die den Vertragszweck nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel.

12. Haftung

Vorfunk haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Zwingende Haftungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

13. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb der Kontrolle einer Partei (z. B. Ausfälle von Netzen, Strom, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen) suspendieren die Leistungspflichten für die Dauer der Störung zzgl. angemessener Anlaufzeit.

14. Nicht-Abwerbung

Die Parteien verzichten während der Zusammenarbeit und sechs Monate danach darauf, Mitarbeitende der jeweils anderen Partei ohne Zustimmung abzuwerben. Dies gilt nicht für allgemeine Stellenausschreibungen.

15. Schlussbestimmungen

  • Abtretungen bedürfen der Zustimmung der anderen Partei.
  • Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt bei operativen Abstimmungen.
  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist — soweit zulässig — Berlin.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.
  • Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: 2025